Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien

Der Rat hat eine neue Verordnung angenommen, mit der die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien verschärft werden. Die Verordnung wird den gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung bis zur Wiederverwendung und zum Recycling – regeln und sicherstellen, dass die Batterien sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig sind. Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates wird für alle Batterien gelten, einschließlich aller Gerätealtbatterien, Traktionsaltbatterien, Industriealtbatterien, Starteraltbatterien (hauptsächlich für Fahrzeuge und Maschinen verwendet) und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. Elektrofahrräder, E-Mopeds, E-Scooter). Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts für Batterien zu verbessern und mithilfe der Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für einen faireren Wettbewerb zu sorgen. Mit der Verordnung werden Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, unter anderem in Bezug auf die Batteriebauteile und den Rezyklatanteil, sowie ein elektronischer „Batteriepass“ und ein QR-Code eingeführt. Um den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsakteuren auf dem Markt ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu geben, werden die Vorschriften für die Kennzeichnung ab 2026 und für den QR-Code ab 2027 gelten.

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