GS1 Bildstandard ab 2023 verpflichtend

Die digitale Inszenierung von Produkten ist seit jeher ein zentraler Erfolgsfaktor im Omnichannel. Ein Expertenkreis aus Industrie und Handel hat deshalb die Anforderungen für Fotografie, Marketing, E-Commerce, Print- und Asset-Management gemeinsam erarbeitet und stetig weiterentwickelt. Die Bereitstellung gemäß des aktuellen GS1 Germany Bildstandards wird ab Februar 2023 für den Datenaustausch im deutschen Zielmarkt verpflichtend – zunächst für neue Produkte in der Konsumgüterwirtschaft in den Bereichen Food, Near-Food, Non-Food und DIY. Anwendungsgebiete sind neben der einheitlichen Erstellung und Verarbeitung von Media Assets auch Ansichten für Webshops, Instore-TV oder Regaloptimierungen sowie Werbebilder aus unterschiedlichen Perspektiven.

In der Anwendungsempfehlung „Produktabbildungen und Media Assets für strategische Markenführung und erfolgreiches Content-Marketing“ finden Interessierte alle relevanten Spezifikationen und Standards zur Produktion von Produktbildern sowie zur Benennung von Mediadateien. Darin enthalten sind unter anderem wichtige Informationen für den Bilddatenaustausch über das Global Data Synchronisation Network (GDSN) im deutschen Zielmarkt. Für Dateneinsteller bedeutet die Verpflichtung, mindestens eine Produktabbildung pro Global Trade Item Number (GTIN) bei verpackten Konsumenteneinheiten für neue Produkte über das GDSN zur Verfügung zu stellen. Andernfalls wird ab Februar 2023 der entsprechende Datensatz nicht mehr an die Datenempfänger weitergeleitet und angezeigt.

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