Unternehmen müssen Meldestelle für Hinweisgeber einrichten

Werden in einem Unternehmen ethische Grundsätze missachtet oder wird gegen geltendes Recht verstoßen, sind es häufig die Beschäftigten, die entsprechende Missstände melden. Mitarbeitende werden mit der Weitergabe der betriebsinternen Informationen zu Whistleblowern bzw. Hinweisgebern. Bis heute sind Hinweisgeber gesetzlich nur lückenhaft geschützt und Repressalien ausgesetzt. Das soll sich mit einem neuen Gesetz nun ändern. So verabschiedete das Bundeskabinett in diesem Sommer ihren Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen eine interne Hinweisgeber Meldestelle einzurichten, an die sich Whistleblower über vertrauliche Kanäle an eine Ombudsperson wenden können. Von den Regelungen direkt betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben. Mit Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000 Euro muss rechnen, der keine interne Meldestelle einrichtet oder diese nicht betreibt.

Als interne Meldestelle für Hinweisgeber dürfen auch Dritte beauftragt werden, an die sich die Beschäftigten wenden können. Bei Konzernen genügt eine Hinweisgeber Meldestelle für den gesamten Konzern. Neben der Einrichtung der Meldestelle sieht das geplante Gesetz auch die Ermöglichung eines persönlichen Treffens des Whistleblowers mit einer Ombudsperson vor. So wird die Anonymität des Hinweisgebers auch in Präsenz sichergestellt. Das Hamburger StartUp Intelli Revolution bietet Unternehmen eine intelligente Hinweisgeber Meldestelle, die alle Anforderungen erfüllt und alle Bedürfnisse der im Prozess Betroffenen berücksichtigt.

www.intelli-revolution.de