In der Frage des Datenschutzes bei der Anwendung von RFID-Technologien will die Bundesregierung derzeit auf gesetzliche Regelungen verzichten und dem Markt die Chance zur Selbstregulierung geben, heißt es in einer Unterrichtung (16/7891). Der damit verbundene geringere Grad an Rechtssicherheit sei hinnehmbar, da RFID-Systeme im datenschutzrechtlichen Bereich noch keine kritische Verbreitung gefunden hätten und auch noch keine Missbrauchsfälle bekannt geworden seien, so die Regierung.
Regierung setzt bei RFID-Technologie auf Selbstverpflichtungen der Wirtschaft
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