Datenschutz in Unternehmen oft vernachlässigt

Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes hat für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und Organisationen zusätzliche Aufgaben gebracht. Dabei wissen die Experten für IT- und Internet-Zertifizierungen bei TÜV SÜD, dass in vielen Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist oder dieser nicht richtig eingebunden wird, was zu gravierenden Sicherheitslücken führen kann. Bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten drohen nun deutlich höhere Bußgelder – doch die größere Gefahr lauert woanders. Unternehmen oder Organisationen, bei denen zehn und mehr Personen auf personenbezogene Daten zugreifen, müssen einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten bestellen. So will es der Gesetzgeber. Nach der Erfahrung von TÜV SÜD kommen allerdings viele Unternehmen den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht nach: Es gibt keinen Datenschutzbeauftragten oder er ist nicht ausreichend in betriebliche Projekte einbezogen. Unternehmen und Organisationen riskieren dabei Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro und mehr. Doch nicht nur um der Rechtssicherheit willen ist es sinnvoll, dass ein Datenschutzbeauftragter berufen wird und stets nach den aktuellen Anforderungen arbeitet. Datenschutz trägt nicht zuletzt zu vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Partnern bei.