Neue Rechtsunsicherheit für internationalen Datenaustausch

Der Austausch von Daten zwischen Unternehmen ist weit verbreitet. So lassen 4 von 10 Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern (44 Prozent) personenbezogene Daten von externen Dienstleistern verarbeiten. Unter den großen Unternehmen ab 500 Beschäftigten sind es sogar zwei Drittel (67 Prozent), die solche Dienste etwa im Rahmen von Cloud-Lösungen nutzen. Und fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) verarbeitet selbst Daten im Auftrag anderer, unter den Großen sind es sogar 6 von 10 (59 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Doch alle Unternehmen, die Daten mit Unternehmen oder Standorten außerhalb der EU austauschen, müssen wieder bangen: Der irische Gerichtshof hat gerade entschieden, eine Klage gegen die Rechtmäßigkeit sogenannter Standardvertragsklauseln, die Grundlage für den internationalen Datenaustausch sind, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten.

Das Urteil der EU-Richter könnte sich auch negativ auf das Privacy Shield auswirken. Es hat die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch mit den USA geschaffen, nachdem das bislang gültige Safe-Harbor-Abkommen von den Gerichten kassiert worden war. Der irische Gerichtshof äußert nun generelle Zweifel daran, dass das Grundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz für europäische Bürger in den USA gewahrt ist. „Deutsche Unternehmen sind international tätig und haben Töchter und Geschäftspartner in aller Welt. Ohne Daten zu übermitteln, können sie nicht mit Niederlassungen und Kunden zusammenarbeiten. Die Unternehmen brauchen verlässliche und handhabbare Regeln, um ihre internationale Zusammenarbeit auf legale Datentransfers zu stützen“, sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleitern Recht & Sicherheit beim Bitkom. „Wenn Europa die grenzüberschreitenden Datenströme kappt, hat dies unmittelbar negative Auswirkungen auf das internationale Geschäft unserer Unternehmen. Europa darf keine Dateninsel werden.“

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